In unserem Rechtsstaat kann ein Verein nicht ohne bestimmte Regeln und Regelungen existieren. Deshalb hat sich auch der MGV „Frohsinn“ Ummendorf e.V. eine Satzung gegeben.
Weitere Ordnungen regeln die Beiträge der aktiven Sänger und der Fördermitglieder.
In der Ehrenordnung ist geregelt, für welche Verdienste um den Chorgesang des MGV Frohsinn dieser eine besondere Ehrung vorsieht. Auch die Regeln für Ehrungen auf der Ebene des Oberschwäbischen Chorverbandes sind geregelt.
Sie finden die Ordnungen durch einen Klick auf den jeweiligen Begriff.